Lizenzvereinbarung für die Nutzung von Softwaremodulen – heinWERK.IT:
1. Lizenzumfang
heinWERK.IT
gewährt
Ihnen
eine
nicht-exklusive,
nicht
übertragbare
Lizenz
zur
Nutzung
der
in
dieser
Vereinbarung
beschriebenen
Softwaremodule.
Diese
Lizenz
wird
ausschließlich
zur
Nutzung
innerhalb
Ihrer
Organisation
und
für
den
im
Angebot
beschriebenen
Zweck
erteilt.
Der
Erwerb
von
Eigentumsrechten
an
der
Software
ist
ausgeschlossen.
Änderungen,
Weiterveräußerungen
oder
die
Vervielfältigung
der Software sind nicht gestattet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von heinWERK.IT genehmigt.
2. Gebühren
Die
Nutzung
der
Softwaremodule
setzt
die
Zahlung
einer
einmaligen
Implementierungsgebühr
sowie
einer
jährlichen
Gebühr
für
Updates
und
Wartung
voraus.
Diese
jährlichen
Gebühren
decken
fortlaufende
Updates
sowie
den
Support
für
die
Weiterentwicklung
der
Module,
um
deren allgemeine Funktionalität sicherzustellen.
3. Updates, Erweiterungen und Wartung
Updates,
die
im
Rahmen
der
allgemeinen
Weiterentwicklung
der
Softwaremodule
durch
heinWERK.IT
bereitgestellt
werden,
sind
durch
die
jährlichen
Wartungsgebühren
abgedeckt.
Wenn
jedoch
kundenspezifische
Anpassungen
oder
Erweiterungen
gewünscht
werden,
die
über
den
ursprünglichen
Funktionsumfang
hinausgehen,
sind
diese
nicht
in
den
Wartungsgebühren
enthalten
und
bedürfen
eines
gesonderten
Angebots.
4. Haftungsausschluss
heinWERK.IT
übernimmt
keine
Haftung
für
Funktionsstörungen,
die
durch
Änderungen
der
Systemumgebung,
Software-Updates
von
Dritten
oder
andere
externe
Einflüsse
verursacht
werden.
Insbesondere
gilt
dies
für
Module,
die
in
bestehende
Systeme
wie
Freegal
Music,
filmfriend,
easyCheck
oder
OCLC
integriert
werden.
Sollten
durch
systemseitige
Änderungen
Einschränkungen
oder
Ausfälle
der
Software
auftreten,
liegt
es
in
der
Verantwortung
von
heinWERK.IT,
im
Rahmen
des
Wartungsvertrags
entsprechende
Weiterentwicklungen
bereitzustellen.
5. Schadenersatzregelung und Rückerstattungen
Im
Falle
von
Funktionsstörungen
oder
Fehlern
ist
die
Haftung
von
heinWERK.IT
auf
den
Betrag
begrenzt,
den
der
Kunde
für
die
Lizenz
gezahlt
hat.
Wenn
ein
Drittanbieterdienst,
auf
dem
die
Softwaremodule
basieren,
eingestellt
wird,
wird
der
verbleibende
Anteil
der
jährlichen
Gebühren,
gerechnet
ab
dem
Datum
der
Einstellung
des
Dienstes,
bis
zum
Ende
des
Vertragszeitraums
zurückerstattet.
Dies
gilt
auch
für
indirekte Schäden, wie etwa entgangene Gewinne oder Datenverluste.
6. Gewährleistung
Die
Software
wird
"wie
besehen"
bereitgestellt,
ohne
jegliche
ausdrückliche
oder
implizite
Gewährleistung.
Dies
umfasst
insbesondere
die
Eignung
für
einen
bestimmten
Zweck
oder
die
Fehlerfreiheit.
heinWERK.IT
übernimmt
keine
Garantie
dafür,
dass
die
Software
den
spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder ohne Unterbrechungen funktioniert.
7. Kündigung der Lizenz
Diese
Lizenz
kann
von
heinWERK.IT
bei
Verstößen
gegen
die
Lizenzbedingungen
oder
bei
Nichtzahlung
der
vereinbarten
Gebühren
mit
sofortiger
Wirkung
gekündigt
werden.
Im
Falle
einer
Kündigung
ist
der
Lizenznehmer
verpflichtet,
die
Nutzung
der
Software
unverzüglich
einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Im
Rahmen
der
Nutzung
der
Softwaremodule
verpflichtet
sich
heinWERK.IT
zur
Einhaltung
der
geltenden
Datenschutzgesetze.
Jegliche
vertraulichen
Informationen,
die
im
Rahmen
der
Implementierung
und
Nutzung
der
Software
ausgetauscht
werden,
werden
von
beiden
Parteien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Dreieich.
10. Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Lizenzvereinbarung
unwirksam
sein,
bleibt
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
unberührt.
An
die
Stelle
der
unwirksamen
Regelung
tritt
eine
wirksame
Regelung,
die
dem
wirtschaftlichen
Zweck
der
unwirksamen
Bestimmung
möglichst
nahe kommt.