Lizenzvereinbarung für die Nutzung von Softwaremodulen – heinWERK.IT: 1. Lizenzumfang heinWERK.IT gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Softwaremodule. Diese Lizenz wird ausschließlich zur Nutzung innerhalb Ihrer Organisation und für den im Angebot beschriebenen Zweck erteilt. Der Erwerb von Eigentumsrechten an der Software ist ausgeschlossen. Änderungen, Weiterveräußerungen oder die Vervielfältigung der Software sind nicht gestattet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von heinWERK.IT genehmigt. 2. Gebühren Die Nutzung der Softwaremodule setzt die Zahlung einer einmaligen Implementierungsgebühr sowie einer jährlichen Gebühr für Updates und Wartung voraus. Diese jährlichen Gebühren decken fortlaufende Updates sowie den Support für die Weiterentwicklung der Module, um deren allgemeine Funktionalität sicherzustellen. 3. Updates, Erweiterungen und Wartung Updates, die im Rahmen der allgemeinen Weiterentwicklung der Softwaremodule durch heinWERK.IT bereitgestellt werden, sind durch die jährlichen Wartungsgebühren abgedeckt. Wenn jedoch kundenspezifische Anpassungen oder Erweiterungen gewünscht werden, die über den ursprünglichen Funktionsumfang hinausgehen, sind diese nicht in den Wartungsgebühren enthalten und bedürfen eines gesonderten Angebots. 4. Haftungsausschluss heinWERK.IT übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die durch Änderungen der Systemumgebung, Software-Updates von Dritten oder andere externe Einflüsse verursacht werden. Insbesondere gilt dies für Module, die in bestehende Systeme wie Freegal Music, filmfriend, easyCheck oder OCLC integriert werden. Sollten durch systemseitige Änderungen Einschränkungen oder Ausfälle der Software auftreten, liegt es in der Verantwortung von heinWERK.IT, im Rahmen des Wartungsvertrags entsprechende Weiterentwicklungen bereitzustellen. 5. Schadenersatzregelung und Rückerstattungen Im Falle von Funktionsstörungen oder Fehlern ist die Haftung von heinWERK.IT auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Lizenz gezahlt hat. Wenn ein Drittanbieterdienst, auf dem die Softwaremodule basieren, eingestellt wird, wird der verbleibende Anteil der jährlichen Gebühren, gerechnet ab dem Datum der Einstellung des Dienstes, bis zum Ende des Vertragszeitraums zurückerstattet. Dies gilt auch für indirekte Schäden, wie etwa entgangene Gewinne oder Datenverluste. 6. Gewährleistung Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder implizite Gewährleistung. Dies umfasst insbesondere die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Fehlerfreiheit. heinWERK.IT übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder ohne Unterbrechungen funktioniert. 7. Kündigung der Lizenz Diese Lizenz kann von heinWERK.IT bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen oder bei Nichtzahlung der vereinbarten Gebühren mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen. 8. Datenschutz und Vertraulichkeit Im Rahmen der Nutzung der Softwaremodule verpflichtet sich heinWERK.IT zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Jegliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Implementierung und Nutzung der Software ausgetauscht werden, werden von beiden Parteien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Dreieich. 10. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Lizenzvereinbarung für die Nutzung von Softwaremodulen – heinWERK.IT: 1. Lizenzumfang heinWERK.IT gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Softwaremodule. Diese Lizenz wird ausschließlich zur Nutzung innerhalb Ihrer Organisation und für den im Angebot beschriebenen Zweck erteilt. Der Erwerb von Eigentumsrechten an der Software ist ausgeschlossen. Änderungen, Weiterveräußerungen oder die Vervielfältigung der Software sind nicht gestattet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von heinWERK.IT genehmigt. 2. Gebühren Die Nutzung der Softwaremodule setzt die Zahlung einer einmaligen Implementierungsgebühr sowie einer jährlichen Gebühr für Updates und Wartung voraus. Diese jährlichen Gebühren decken fortlaufende Updates sowie den Support für die Weiterentwicklung der Module, um deren allgemeine Funktionalität sicherzustellen. 3. Updates, Erweiterungen und Wartung Updates, die im Rahmen der allgemeinen Weiterentwicklung der Softwaremodule durch heinWERK.IT bereitgestellt werden, sind durch die jährlichen Wartungsgebühren abgedeckt. Wenn jedoch kundenspezifische Anpassungen oder Erweiterungen gewünscht werden, die über den ursprünglichen Funktionsumfang hinausgehen, sind diese nicht in den Wartungsgebühren enthalten und bedürfen eines gesonderten Angebots. 4. Haftungsausschluss heinWERK.IT übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die durch Änderungen der Systemumgebung, Software-Updates von Dritten oder andere externe Einflüsse verursacht werden. Insbesondere gilt dies für Module, die in bestehende Systeme wie Freegal Music, filmfriend, easyCheck oder OCLC integriert werden. Sollten durch systemseitige Änderungen Einschränkungen oder Ausfälle der Software auftreten, liegt es in der Verantwortung von heinWERK.IT, im Rahmen des Wartungsvertrags entsprechende Weiterentwicklungen bereitzustellen. 5. Schadenersatzregelung und Rückerstattungen Im Falle von Funktionsstörungen oder Fehlern ist die Haftung von heinWERK.IT auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Lizenz gezahlt hat. Wenn ein Drittanbieterdienst, auf dem die Softwaremodule basieren, eingestellt wird, wird der verbleibende Anteil der jährlichen Gebühren, gerechnet ab dem Datum der Einstellung des Dienstes, bis zum Ende des Vertragszeitraums zurückerstattet. Dies gilt auch für indirekte Schäden, wie etwa entgangene Gewinne oder Datenverluste. 6. Gewährleistung Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder implizite Gewährleistung. Dies umfasst insbesondere die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Fehlerfreiheit. heinWERK.IT übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder ohne Unterbrechungen funktioniert. 7. Kündigung der Lizenz Diese Lizenz kann von heinWERK.IT bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen oder bei Nichtzahlung der vereinbarten Gebühren mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen. 8. Datenschutz und Vertraulichkeit Im Rahmen der Nutzung der Softwaremodule verpflichtet sich heinWERK.IT zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Jegliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Implementierung und Nutzung der Software ausgetauscht werden, werden von beiden Parteien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Dreieich. 10. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. zurück